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Führerscheingutachten

PKW- und Motorradführerschein (A, B, BE)

Zunächst reicht ein normaler Sehtest. Jedes Auge muss hierbei eine Sehschärfe von 0,7 erreichen.

Falls ein Auge weniger als 0,7 Sehschärfe erreicht, wird für den PKW- oder Motorradführerschein (A,B, BE) ein augenärztliches Gutachten verlangt.

LKW Führerschein (C, CE, C1, C1E), Bus Führerschein (D, DE, D1, D1E), Lizenz für Personenbeförderung (Taxi, P-Schein)

Bei den oben genannten Führerscheinarten ist ein augenärztliches Gutachten erforderlich.

LKW Fahrer ab 3,5 Tonnen müssen alle 5 Jahre ihr Führerschein verlängern. Hierbei wird ein Füherscheingutachten vom Augenarzt und ein Verkehrstauglichkeitsbescheinigung vom Hausarzt gefordert.

Was wird bei einem Führerscheingutachten geprüft?

  • Ein- und beidäugige Sehschärfe mit und ohne Korrektion
  • Gesichtsfeld
  • Farbsehen
  • Räumliches Sehen
  • Dämmerungssehen und Blendeempfindlichkeit



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