Zunächst reicht ein normaler Sehtest. Jedes Auge muss hierbei eine Sehschärfe von 0,7 erreichen.
Falls ein Auge weniger als 0,7 Sehschärfe erreicht, wird für den PKW- oder Motorradführerschein (A,B, BE) ein augenärztliches Gutachten verlangt.
Bei den oben genannten Führerscheinarten ist ein augenärztliches Gutachten erforderlich.
LKW Fahrer ab 3,5 Tonnen müssen alle 5 Jahre ihr Führerschein verlängern. Hierbei wird ein Füherscheingutachten vom Augenarzt und ein Verkehrstauglichkeitsbescheinigung vom Hausarzt gefordert.